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Jahreshauptversammlung 2014

Jahreshauptversammlung des Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.

- 42 neue Mitglieder im vergangenen Jahr -

Zur Jahreshauptversammlung des Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V. begrüßte der Vorsitzende Bernd Eisenhut im Kolleg der Römerhalle in Ober-Wöllstadt zahlreiche Mitglieder, den Ehrendirigent Franz Eisenhut, sowie die anwesenden Ehrenmitglieder. Vor dem ersten Tagesordnungspunkt gedachten die Versammelten an die Verstorbenen des vergangenen Jahres. Anschließend wurde das Protokoll des Vorjahres durch den stellvertretenden Vorsitzenden Christof Westerfeld verlesen.

In den Jahresberichten der Vorsitzenden der einzelnen Ressorts, ließen Sie das vergangene Jahr 2013 noch einmal Revue passieren.

In seinem Bericht ging der Vorsitzende Bernd Eisenhut auf die Situation ein, dass die Politik Musikvereine was die Pflichten angeht, z.B. mit den Musikschulen gleich setzt, wenn es aber um Zuschüsse und Rechte der Schulraumnutzung geht ausgegrenzt.

Aktuell hat der Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V. 353 Vereinsmitglieder, davon 155 Aktive, 165 Menschen zeichnen sich durch fördernde Mitgliedschaft aus und 33 Ehrenmitglieder.

 

Auch die Vereinsfinanzen sind erfreulich solide, wie Kassierer Tobias Gora feststellen konnte.

Jugendleiter Markus Laugwitz stellte die vielfältigen Tätigkeiten der verschiedenen Jugendgruppen des Vereins dar und die Berichte der Dirigenten wurden verlesen.

Anschließend bescheinigten die Kassenprüfer Peter Wiecha und Stephan Friedl dem Kassierer eine korrekte Kassenführung. Es erfolgte die Entlastung des Vorstandes und die Neuwahlen.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorstand Musik und Vorsitzender: Bernd Eisenhut, Vorstand Verwaltung und stellvertretender Vorsitzender: Christof Westerfeld, Vorstand Veranstaltung: Heinz-Hermann Roskoni, Vorstand Finanzen: Tobias Gora, Pressereferentin: Kristina Zelder, Ausbildungsbeauftragte: Ingrid Eisenhut, Jugendleiter: Markus Laugwitz, Beisitzer Finanzen: Ulrich Zelder. Kassenprüfer wurden Sophie Brauburger und Ulrich Domes. Peter Wiecha erklärte sich bereit im Vorstand im Ressort Veranstaltung mitzuwirken.

Bernd Eisenhut gab noch eine Vorschau auf das laufende Jahr mit dem Musicalkonzert am 17.05.2014 und dem Kindermitmachkonzert am 08.11.2014. Ebenso gab er einen kurzen Ausblick auf das Jubiläumsjahr 2015 in dem der Verein sein 110-jähriges Bestehen feiert.

Zum Schluss bedankte sich der neu gewählte Vorstand noch bei allen Vorstandsmitgliedern, Helfern, Freunden und Förderern des Musikvereins 1905 Ober-Wöllstadt e.V. und wünschte allen ein erfolgreiches Jahr 2014. Weiter Informationen zum Verein unter www.mv1905.de.



Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 12. März 2014

Liebes Vereinsmitglied,

am Mittwoch, den 12. März, um 20.00 Uhr findet im Kolleg der Römerhalle in Ober-Wöllstadt unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt, zu der ich hiermit herzlich einlade.

Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm:

1.      Begrüßung durch den Vorsitzenden

2.      Totengedenken

3.      Feststellung der Beschlußfähigkeit

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der wahlberechtigten anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Wahlberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder über 14 Jahre.

4.      Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 13.03.2013

5.      Jahresberichte

5.1. Vorstand: Verwaltung, Finanzen, Veranstaltung, Musik

5.2. Jugendleiter

5.3. Berichte der Dirigenten Detlef Breitenbach, Karsten Schindler, Christian Allert

6.      Bericht der Kassenprüfer

7.      Entlastung des Vorstands

8.      Wahlen

8.1. Wahlen Vorstandsgruppe A für 2 Jahre:

Vorstand Musik und Finanzen, Beisitzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildungsbeauftragter

8.2. Wahlen Vorstandsgruppe B für 1 Jahr: Beisitzer Finanzen und Jugendleiter

8.3. Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

8.4. Wahlen der Kassenprüfer

9.      Anträge

9.1. Antrag auf Satzungänderung im § 3.4 und § 4 von Christof Westerfeld, siehe Anlage.

9.2. Weitere Anträge (Anträge müssen dem Vorstand bis zum 05.03.2014 in schriftlicher Form vorliegen.)

10.    Verschiedenes

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Bitte nicht auf die Anderen verlassen.

Mit musikalischen Grüßen

Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.

Christof Westerfeld

 

 


 

Anlage: Antrag auf Satzungsänderung

 

Christof Westerfeld
Gartenstraße 30
61206 Wöllstadt

 

Christof Westerfeld - Gartenstr. 30 - 61206 Wöllstadt

An den

Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V

 

Wöllstadt, den 12.01.2014

Antrag auf Satzungsänderung in § 3 Mitgliedschaft und § 4 Mitgliedsbeiträge

Sehr geehrte Vereinsmitglieder des Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.,

zur Mitgliederversammlung am 12. März 2014 stelle ich in § 3 Mitgliedschaft 3.4 Die Mitgliedschaft endet und § 4 Mitgliedsbeiträge die folgenden Anträge auf Satzungsänderung.

1. Änderungsantrag § 3 Mitgliedschaft 3.4 Die Mitgliedschaft endet

Aktuell:
3.4 Die Mitgliedschaft endet
mit dem Tod, durch Austritt, durch Ausschluss aus dem Verein und durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied sechs Monate mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug ist.
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand mit Einschreiben mit Rückschein erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Änderungsantrag:

3.4 Die Mitgliedschaft endet
mit dem Tod, durch Austritt, durch Ausschluss aus dem Verein und durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied zwölf Monate mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug ist.
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Begründung:

Die Praxis zeigt, dass enge Fristen in unserem Vereinsleben nicht nötig sind und diese somit für die Mitglieder verbessert werden können. Es gibt immer Vereinskündigung und diese haben vielfältige Gründe. Aus meiner Sicht ist es bei unserem Verein nicht nötig auf eine Kündigung per Einschreiben zu bestehen. Eine einfache schriftliche Mitteilung halte ich für völlig ausreichend.

2. Änderungsantrag § 4 Mitgliedsbeiträge

Aktuell:

§ 4 Mitgliedsbeiträge
4.1 Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen, über deren Höhe und Fälligkeit der Vorstand jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet. Diese Entscheidung wird zur Abstimmung in die Mitgliederversammlung eingebracht.
Gebühren können erhoben werden für die Finanzierung besonderer Angebote des Vereines, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereines hinausgehen.
Umlagen können bis zum dreifachen des Jahresmitgliedsbeitrages erhoben werden, bei einem besonderen Finanzbedarf des Vereines, der nicht mit allgemeinen Etatmitteln des Vereines gedeckt werden kann, insbesondere für die Finanzierung von Baumaßnahmen und Projekten.

4.2 Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung die Erbringung von Dienstpflichten und deren Ablösung im Falle der Nichterbringung beschließen.

4.3 Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, eine unwiderrufliche Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrags, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens am 01.03. eines laufenden Jahres fällig und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereines eingegangen sein. Ist der Eingang nebst Frist verletzt, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Der ausstehende Betrag wird dann mit 10% Zinsen auf Forderung für jedes Jahr verzinst. Auf Antrag des Mitglieds kann der Vorstand Ratenzahlung, sowie Stundung der Zahlung beschließen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht. Weist das Konto des Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrags/Gebühre/Umlage keine Deckung auf, haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein daraus entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied den Verein hierüber nicht informierte. Der Verein kann durch den Vorstand ein Strafgeld bis zu 100 Euro je Einzelfall verhängen.

Änderungsantrag:

§ 4 Mitgliedsbeiträge

4.1 Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und Gebühren, über deren Höhe und Fälligkeit der Vorstand jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet. Diese Entscheidung wird zur Abstimmung in die Mitgliederversammlung eingebracht.

4.2 Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen werden. Das Mitglied verpflichtet sich bei Eintritt in den Verein dazu eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Im Einzelfall kann auf Antrag eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrags und der Gebühren Sorge zu tragen. Weist das Konto des Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrags/Gebühre keine Deckung auf, haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein daraus entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied den Verein hierüber nicht informierte.

Begründung:

Mit diesem Antrag soll die Satzung des Vereins vereinfacht, übersichtlicher und transparenter gestaltet werden. Mit der bisherigen Regelung war es für dem Verein beitretende Mitglieder nicht klar welche weiteren Kosten auf das neue Mitglied zukommen könnten. Nach wie vor gibt es Mitglieder und Neumitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilen möchte. Ich bin der Meinung, dass wir diese Personen nicht aus unserem Vereinsleben ausschließen sollten. Die aktuelle Fassung führte zu einzelnen Austritten von Mitgliedern, die bei Änderung dem Verein auch wieder beitreten würden.

Ich bitte die Mitgliederversammlung diese Anträge im Sinne aller Mitglieder zu diskutieren und zuzustimmen.

Mit musikalischen Grüßen

Christof Westerfeld