Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.
Präventions- und Interventionskonzept
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche
September 2026
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Schutzkonzept das generische Maskulinum verwendet. Alle verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
1. Vorwort
Der Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V. bietet ein breites Angebot musikalischer Begegnung und Bildung für alle Altersgruppen. Gemeinsames Musizieren lebt von Gemeinschaft und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Damit dies für alle Beteiligten, insbesondere aber für Kinder und Jugendliche als besonders vulnerable Altersgruppen, in einem geschützten und sicheren Umfeld stattfindet, hat sich der Verein Schutzmaßnahmen durch ein Präventions- und Interventionskonzept gegeben. Seine besonderen Gefahren, wie das Überschreiten persönlicher Grenzen, sexuelle Übergriffe, Missbrauch und Diskriminierungen sollen unterbunden werden.
Alle Beteiligten sollen sich willkommen und wertgeschätzt fühlen, angstfrei ihre musikalischen Fertigkeiten und ihre Persönlichkeit entwickeln können und mit Freude und Spaß den Musikverein erleben. Eltern sollen wahrnehmen, dass ihr Kind im Musikverein sicher und geschützt ist. In diesem Sinne soll dieses Papier bewirken, dass
- allen Verantwortlichen kritische Machtasymmetrien und damit verbundene Risiken bewusst sind,
- besondere Risiken einzelner Formate erkannt und behoben werden,
- alle, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, für die große Verantwortung, die damit verbunden ist, sensibilisiert werden,
- potenzielle Täter abgeschreckt werden, da sie im Verein keinen Handlungsspielraum für sich erkennen,
- Ausbilder, Registerleiter, Betreuer und Dirigenten durch klare und transparente Regeln vor Verdächtigungen geschützt werden.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dieser stellen wir uns im Rahmen unserer Arbeit.
2. Der Musikverein
2.1 Zweck und Aufbau des Vereins
Gemäß der Vereinssatzung zielt das Wirken des Vereins u.a. auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Laienmusikern. Dies geschieht durch regelmäßige Übungsstunden und die Durchführung von Konzerten und konzertanten Auftritten. Die Förderung der musikalischen Jugendarbeit wird explizit benannt.
Der Verein wird von einem Vorstand, unterstützt von Beisitzern und Ressortleitern geleitet. Es gibt ein eigenständiges Jugendteam und jugendliche Beisitzer vertreten die Interessen im Gesamtvorstand. Ab dem Alter von 14 Jahren sind Vereinsmitglieder sitz- und stimmberechtigt. Eine demokratische Beteiligung der Mitglieder ist über die Satzung sichergestellt.
2.2 Der Musikverein als Raum der Bildung
Bildungsprozesse brauchen eine geschützte Umgebung, um angst- und gewaltfrei lernen zu können. Insbesondere Kinder und Jugendliche brauchen diesen Raum, um ihre Persönlichkeit entwickeln und ihre Begabungen entfalten zu können.
Als Musikverein ist uns wichtig, Kindern und Jugendlichen einen Raum zu bieten,
- in dem sie ihre eigenen Grenzen erkennen, benennen und setzen können,
- in dem sie erfahren, dass ihr „Nein“ auch „Nein“ bedeutet und von allen unbedingt beachtet wird,
- in dem sie an Entscheidungen beteiligt werden und mitbestimmen können,
- in dem sie ihre Meinung äußern und vertreten können,
- in dem sie ihre Ideen umsetzen können,
- in dem sie Selbstwirksamkeit erfahren und Selbstvertrauen entwickeln,
- in dem sie lernen, in einem fairen Umgang miteinander Konflikte konstruktiv zu lösen,
- in dem sie Kritik und Unbehagen jederzeit äußern dürfen und wissen, damit ernst genommen zu werden,
- in dem sie eine positive Einstellung zu ihrer Person, ihrem Körper und ihrer Sexualität entwickeln,
- in dem es verlässliche Regeln gibt, die ihnen Sicherheit geben,
- in dem sie Freude und Spaß in der Gemeinschaft erleben.
Dafür setzen wir uns ein. Dabei ist uns bewusst, dass jedwede traumatisierende Erfahrung einen lebenslang belastenden Einfluss auf die Person hat. Herausfordernde und leistbare Erfahrungen hingegen stärken Resilienz und Persönlichkeit. Die Qualität der Beziehung zu Lehrenden, Leitenden und Mitlernenden spielt dabei eine besondere Rolle.
2.3 Der Musikverein als Raum der Begegnung
Dem Vereinszweck dienend steht das gemeinsame Musizieren in verschiedenen Gruppen im Mittelpunkt des Vereinslebens. Von der Musikalischen Früherziehung, über die Bläserklasse, Schüler- und Jugendorchester und mehrere Angebote für Erwachsene begegnen sich regelmäßig Menschen. Während die Altersgruppen bei den jüngeren Gruppen homogen sind, findet zunehmend eine Durchmischung der Altersgruppen statt. Alle Gruppen werden in der Regel von Erwachsenen angeleitet.
Neben der Orchesterarbeit unterstützt der Verein die musikalische Weiterentwicklung der Musiker durch Einzelunterricht. Dafür werden Räume bereitgestellt und geeignete Lehrpersonen empfohlen.
Der Musikverein hat aktive und passive Mitglieder. Viele davon begegnen sich als aktive Musiker wöchentlich, z.B. in gemeinsamen Proben. Sie verbessern ihre Spielfertigkeiten, erarbeiten ein Konzertprogramm, meistern gemeinsame Auftritte und erleben Gemeinschaft. Dabei treffen Menschen mit sehr unterschiedlichen Persönlichkeiten, Voraussetzungen, Erwartungen und aus verschiedenen Lebenslagen aufeinander. Gemeinsames Musizieren bedeutet hier auch immer eine soziale Herausforderung und Förderung.
2.4 Besondere Machtverhältnisse im Musikverein
Im Musikverein wirken Menschen mit unterschiedlichen Rollen aufeinander: Ausbilder, Registerleiter und Dirigenten unterscheiden sich in ihren Rollen, in ihrem Wissen und ihren Erfahrungen von den Musikern und auch untereinander. In der Kinder- und Jugendarbeit unterscheiden sie sich zudem in ihrem Alter.
Da solche Asymmetrien anfällig sind für Übergriffe, ist es wichtig, sich der eigenen Funktion bewusst zu werden und sich auf den Kern der Aufgabe zu fokussieren.
Registerleiter und Dirigenten sind für die musikalische Anleitung verantwortlich. Sie leiten die Proben an, bestimmen über die Auswahl, die musikalische Ausgestaltung der Stücke und dirigieren das Orchester. Das Risiko besteht, dass sie die hier auszuübende Macht auf andere, nicht musikalische Bereiche der Gemeinschaft ausdehnen. Es soll vermieden werden, dass einzelne Musiker übermäßige Wertschätzung und andere Missachtung erfahren.
Eine zusätzliche Herausforderung und Verantwortung kommt auf die Leiter der Kinder- und Jugendensemble zu. Als Erwachsene haben sie neben der musikalischen Leitung auch die Aufsichtspflicht. Autoritäre Ansagen, um Gefährdungssituationen zu verhindern, können im Einzelfall notwendig sein. Anweisungen und Manipulationen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse hingegen sind Machtmissbrauch. Ausbilder und Dirigenten stehen im Dienst der musikalischen und persönlichen Weiterentwicklung insbesondere der Kinder und Jugendlichen.
Bei Ausbildern kommt als besondere Gefährdungssituation das 1:1-Setting hinzu. Verletzendes Verhalten und körperliche Übergriffe entziehen sich hier der Beobachtung durch Dritte. Vereinsvertreter müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine Empfehlung für einen Ausbilder für Erziehungsberechtigte neben der fachlichen Eignung auch immer eine persönliche Eignung umfasst. Sie vertrauen auch in dieser Hinsicht auf die Empfehlung aus dem Verein.
In generationsübergreifenden Angeboten (z.B. im Stammorchester) kann es ebenfalls Machtgefälle zwischen jugendlichen und erwachsenen Musikern geben. Auch in diesem Rahmen werden Erwachsene oft als die Stärkeren wahrgenommen. Hier braucht es besonderen Schutz vor Grenzüberschreitungen und Übergriffen, durch Sensibilisierung aller Beteiligten, klare Regeln und vertrauenswürdige, verlässliche Strukturen.
2.5 Risiko- und Schutzanalyse
Im Rahmen der Risiko- und Schutzanalyse wurde das Jugendteam zu einem Gespräch eingeladen. Da den Beteiligten absolute Diskretion zugesagt wurde, werden hier keine Einzelheiten veröffentlicht. Dem Vorstand wurden anonymisierte Ergebnisse mündlich mitgeteilt. Die Beobachtungen und Hinweise der Jugendlichen flossen in das Konzept ein.
3. Schutzkonzept
3.1 Leitgedanken
Als Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V. fühlen wir uns verantwortlich für den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unser Handeln ist an folgenden Grundsätzen des Umgangs miteinander ausgerichtet, die alle bei uns Aktiven anerkennen und einhalten sollen:
- Wir schützen Kinder und Jugendliche vor verbaler Gewalt (Herabsetzung, Ausgrenzung, Bedrohung, Bloßstellung), körperlicher Gewalt und sexueller Gewalt, Machtmissbrauch und Ausnutzung von Abhängigkeiten.
- Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und innerhalb aller Gruppen unseres Vereins ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
- Wir achten und stärken die Rechte der Kinder und Jugendlichen und fördern ihre Partizipation.
- Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenständigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten und stärken ihr Selbstbewusstsein.
- Wir ermutigen Kinder und Jugendliche „Nein“ zu sagen, und sensibilisieren alle Aktiven ein „Nein“ zu respektieren.
- Wir unterstützen Kinder und Jugendliche darin, angenehme von unangenehmen Gefühlen zu unterscheiden und zu benennen. Dies gilt für eigene Gefühle sowie für die Gefühle anderer.
- Wir wollen Vorbild sein für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
- Als Ausbilder und Leiter berücksichtigen wir den Entwicklungsstand und die aktuellen Entwicklungs- und Lebensaufgaben der uns anvertrauten Menschen.
- Wir beziehen aktiv Stellung gegen abwertendes, diskriminierendes, rassistisches Verhalten. Solches Verhalten wird von uns angesprochen und nicht toleriert.
- Wir gestalten die Beziehung zu Schutzbefohlenen transparent und gehen verantwortungsbewusst mit Machtasymmetrien sowie dem Wechselspiel von Nähe und Distanz um.
- Wir achten individuelle Grenzen und die Intimsphäre jedes einzelnen.
- Wir stärken die Feedback-Kompetenzen.
- Wir wollen hinsehen, handeln und Zivilcourage zeigen.
Um diese Leitgedanken umzusetzen haben wir uns auf klare Verhaltensweisen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und im Umgang der Erwachsenen untereinander geeinigt und diese in einem Verhaltenskodex (Anhang 1) festgeschrieben (vgl. 3.2.1).
3.2 Prävention: Sensibilisieren und Begleiten
Alle im Musikverein Aktiven sollen Kenntnis von der Existenz des Präventions- und Interventionskonzepts haben. Zudem wird es auf der Homepage veröffentlicht, so dass es für alle jederzeit abrufbar ist.
Der Gesamtvorstand des Vereins, Ausbilder, Registerleiter und Dirigenten erhalten es schriftlich. Für Rückfragen, Beratung und fortlaufenden Austausch stehen die Ansprechpartner (siehe Anhang 5) zur Verfügung.
Alle Aktiven sind aufgefordert hinzuschauen, sich gegenseitig immer wieder für das Thema zu sensibilisieren, sich gegenseitig Feedback zu geben und bei Fragen und Unsicherheiten Unterstützung beim Vorstand oder den Ansprechpersonen zu suchen.
3.2.1 Verhaltenskodex und Polizeiliches Führungszeugnis
Der Verhaltenskodex (Anhang 1) ist fester Bestandteil dieses Schutzkonzeptes. Er konkretisiert die hier genannten Grundsätze für das Zusammenleben im Verein. Der Gesamtvorstand, Ausbilder, Registerleiter und Dirigenten erhalten den Verhaltenskodex in doppelter Ausfertigung. Sie unterzeichnen ein Exemplar, um diesen anzuerkennen und behalten eine Ausfertigung für ihre Unterlagen. Der Vorstand hebt die unterschriebenen Ausfertigungen bis zum Ausscheiden aus Funktion oder Amt auf.
Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beizubringen. Ehrenamtlich Tätige erhalten dies bei den ausstellenden Behörden kostenfrei. Das dafür notwendige Schreiben des Vereins befindet sich in Anhang 2. Gemäß § 72a SGB VIII und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist die Speicherung der Einsichtnahme und des Ausstellungsdatums des Führungszeugnisses sowie der Unbedenklichkeit nur in dem hierfür rechtlich zulässigen Umfang gestattet. Mit schriftlichem Einverständnis kann diese Frist auf fünf Jahre verlängert werden. Eine entsprechende Einverständniserklärung kann der Verein mit Anhang 4 bereitstellen. Mit Anhang 3 steht ein Anschreiben an die Aktiven mit allen Informationen rund um das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis bereit.
Der Vereinsvorstand prüft die Vorlage des gültigen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und notiert die Gültigkeit. Drei Monate vor Ablauf stellt er ein neues Aufforderungsschreiben aus.
3.2.2 Ansprechpartner
Der Vorstand benennt ein Team, das als Ansprechpartner für Informationen, Rückfragen und im Verdachtsfall fungiert.
Anhang 5 informiert über die aktuellen Ansprechpartner und ihre Erreichbarkeit.
Das Team der Ansprechpartner ist untereinander vernetzt. Es trifft sich zur Beratung zum Schutzkonzept und Erfahrungsaustausch nach Bedarf und in akuten Situationen. Der Gesamtvorstand wird über die Arbeit informiert.
3.2.3 Klare Regeln für regelmäßige Gruppen und besondere Formate
Bei den regelmäßig stattfindenden Kinder- und Jugendgruppen sollte es Gruppenregeln geben. Diese werden vom Leiter initiiert und in der Gruppe erarbeitet. Bei den Jugendorchestern wird mindestens ein Vertreter des Jugendvorstandes eingebunden. Die Regeln werden positiv und eindeutig schriftlich formuliert und werden entweder ausgehängt oder allen Musikern ausgeteilt. Der Vorstand erhält ebenfalls ein Exemplar. Die Regeln werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Das Vereinsleben des Musikverein 1905 e.V. Ober-Wöllstadt zeichnet sich zudem durch eine Vielzahl verschiedener, unregelmäßig stattfindender Formate aus. Neben wöchentlichen Proben gibt es eigene Konzerte, Auftritte im Auftrag Dritter, Orchesterfreizeiten, Probenwochenenden und mehr.
Hier muss im Einzelfall und unter Kenntnis der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten das Schutzkonzept für die jeweilige Veranstaltung spezifiziert werden. Regeln, die sich daraus ableiten, müssen den Teilnehmenden kommuniziert werden.
Beispiele:
- Bei einer Übernachtung in einer Jugendherberge wird die Zimmerbelegung altersgerecht geregelt sein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen wird übergriffiges Verhalten Dritter abgewehrt.
Insbesondere bei Kinder- und Jugendfreizeiten ist auf einen angemessenen Betreuungsschlüssel mit dafür qualifizierten Begleitpersonen zu achten.
Regeln und Absprachen sensibilisieren für mögliche Gefahren, wehren diese ab und geben Orientierung. Sie dienen der Sicherheit der jungen Musiker, schützen aber auch den Verein und die Aktiven.
3.3 Intervention: Hinschauen und Handeln
Wenn wir unser Verhalten, das Geschehen um uns herum und die uns anvertrauten Kinder- und Jugendlichen im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes beobachten, werden wir Grenzverletzungen feststellen können.
Einige Situationen stellen uns vor große Herausforderungen. Insbesondere im Kontext sexualisierter Gewalt ist es wichtig, zu wissen, dass man damit nicht allein ist. Bei klaren Hinweisen oder einem ersten, vagen Verdacht auf sexualisierte Gewalt – ob im Verein oder von Dritten andernorts – suchen wir das Gespräch mit den Ansprechpartnern zum Thema. Ist akut Gefahr im Verzug, bleiben wir ruhig, stoppen den Täter und schützen das Opfer.
Vertraut sich ein Schutzbefohlener uns an, hören wir zu, schenken ihm Glauben, nehmen ihn ernst und wenden uns dann an die Ansprechpartner.
Wird ein Fall (sexualisierter) Gewalt vermutet, gibt der Handlungsleitfaden in Anhang 6 Orientierung für die ersten Schritte. Auch hier sind die Ansprechpartner zu kontaktieren.
Das Team der Ansprechpartner wird sich beraten und bei einer begründeten Vermutung eine Fachberatungsstelle hinzuziehen. Dort findet die Einschätzung des Gefährdungsrisikos und die Beratung über weitere Schritte statt.
Die Ansprechpartner werden auch die Person, von der die Verdachtsmeldung kam, weiter begleiten bzw. Kontakte zu professioneller Unterstützung herstellen.
Der Schutz der betroffenen Person hat stets Vorrang vor dem Schutz der beschuldigten Person oder des Vereinsimages.
4. Schlussbemerkung
Das hier vorliegende Präventions- und Interventionskonzept des Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V. wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und von Andrea Kube (Bildungswissenschaftlerin) und Pia Feuerbach-Erb (ehemalige Kita-Leitung der Kita der vereinsnahen katholischen Kirchengemeinde St. Stefanus) entworfen. Beide kennen Teile der Vereinsstrukturen durch eigene Aktivität im Verein, als Registerleitung in der Kinder- und Erwachsenenklasse bzw. als aktive Musikerin. Finalisiert wurde das Konzept vom Gesamtvorstand des Vereins.
Das Jugendteam wurde vor Fertigstellung des Konzeptes eingebunden.
Die Vorlage wurde am 08.09.2026 mit dem Vorstand besprochen, mit der Empfehlung, dieses regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. Der Vorstand beschloss das Inkrafttreten zum 01.10.2026.
Wöllstadt, der 08.09.2026
Christof Westerfeld
(Vorsitzender, Vorstand Ressort Verwaltung)
Thomas Neugebauer
(Stellv. Vorsitzender, Vorstand Ressort Finanzen)